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2008 |
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Äskulap-Humanitätspreis
Bei einer Gala vergaben die Ärztekammer für OÖ und OÖNachrichten in Kooperation mit der Raiffeisen Landesbank OÖ den ersten Äskulap-Humanitätspreis - eine Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement von Ärzten.
Im Blickfeld standen heimische Mediziner, die sich durch Menschlichkeit, Zivilcourage und Hilfe für sozial Schwache besonders hervorgetan haben.
Vierter: Mediziner Helmut Mittendorfer initiierte die ambulante Hospizbewegung Gmunden.
Quelle: OÖN vom 07.12.2007 |
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Äskulap-Humanitätspreis 2009Engagierte Ärzte wurden am Dienstagabend (17. November) bei einer Gala für ihr humanitäres Engagement im In- und Ausland mit dem Äskulap-Humanitätspreis ausgezeichnet.Als Sieger der auslandsnominierten Ärzte ging der Linzer Chirurg und Palliativmediziner Herbert Hinterreiter (am Foto links) von der Palliativstation im KH der BHS Linz hervor. Er wird für seinen beispiellosen Einsatz in einer Missionsstation in Uganda geehrt.
Für Dr. Herbert Hinterreiter ging ein Wunsch für sein Projekt bereits an diesem Abend in Erfüllung: RLB-General Scharinger sicherte ihm die Finanzierung eines Solarlichtes zu. Damit muss in der von Hinterreiter betreuten Missionsstation der Holy Family Sisters in Uganda künftig nicht mehr bei Kerzenlicht ordiniert werden. Dr. Hinterreiter ist Aufs Podium kamen heuer auch erstmals die Zweit- und Drittplatzierten, um mehr Öffentlichkeit für ihre Vorzeigeprojekte zu schaffen.Allgemein– und Palliativmediziner Dr. Wolfgang Wiesmayr (Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Hospiz OÖ) und OÄ Dr. Veronika Praxmarer (Palliativmedizinerin im LKH Vöcklabruck und im Mobilen Palliativteam Salzkammergut) wurden mit dem 2.Preis für den Einsatz in der Palliativversorgung in den Bezirken Vöcklabruck und Gmunden geehrt.Artikel OÖN |
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Sterbebegleitung statt Diskussion um Sterbehilfe Der Fall eines Salzburger Arztes, der auf Verlangen einer Patientin Sterbehilfe geleistet haben soll, lässt die Diskussion um dieses Thema wieder aufflammen. Das magisch-religiös bestimmte Verbot und Meidungsverhalten der Naturvölker, das sogenannte Tabu, kann auch in einer hochtechnisierten Gesellschaft - wie der unseren - historische Wurzeln besitzen:Euthanasie erlebte in der Zeit der NS-Diktatur eine Hochblüte. Dies ist sicherlich die hauptsächliche Begründung, warum in Österreich, wie auch in der BRD, eine Diskussion über Legalisierung von Sterbehilfe staatlicherseits nicht opportun erscheint, obwohl diese in anderen europäischen Staaten mit dem Ergebnis der Freigabe unter bestimmten Umständen geführt wurde. Es setzte sich die Erkenntnis durch, dass flächendeckende, abgestufte Hospiz - und Palliativversorgung der Strebehilfedebatte am nachhaltigsten den Boden entziehen.
Im Mai 2001 fand mit Unterstützung aller damals im Parlament vertretenen Parteien eine Enquete unter dem Titel "Solidarität mit unseren Sterbenden - gegen Euthanasie" statt, ein Entschließungsantrag folgte, und in der Regierungserklärung vom März 2003 wird ein "ausreichendes Hospizangebot" gefordert.
Oberösterreich hat in einigen Bereichen die Umsetzung bereits vollbracht: Ein Netz von ehrenamtlich Tätigen ist landesweit geknüpft, von den geplanten 62 Betten an Palliativstationen sind schon 40 in Betrieb, gut ein Drittel der Bevölkerung kann das Angebot mobiler Palliative Care Teams in Anspruch nehmen - Sterbebegleitung statt Sterbehilfe wird angeboten! Immer wieder wird es jedoch Einzelfälle geben, die das Thema "Medikamentengabe vor dem Tod" einer ethischen Betrachtungsweise zuführen müssen: Die scheinbar einfache juridische Unterscheidung zwischen aktiver Sterbehilfe (eine medizinische Handlung wird mit der Absicht, den Tod herbeizuführen, gesetzt) und passiver Sterbehilfe (Unterlassung der Gabe lebenswichtiger Stoffe) ist durch Komplexität mancher Krankheitsverläufe jedoch aufgehoben (das Inkaufnehmen von Nebenwirkungen lindernder Medikamente, die Beendigung apparativer lebenserhaltender Maßnahmen, Leidensminderung unter sparsamer Flüssigkeitszufuhr - um nur einige zu nennen) Es entspricht sicherlich nicht den Geboten der Ethik, den einmal in Gang gekommenen Sterbeprozess zu verlängern - nur die Entscheidung, wann dieser Punkt erreicht ist, kann manchmal erst im Nachhinein getroffen werden.
Wenn die kurative (heilende) Medizin alle ihre Karten ausgespielt hat und der Mensch nunmehr an einer "unheilbaren" Erkrankung (oft mit stark begrenzter Lebenserwartung) leidet, kommt neuerdings die palliative (beschützende) Medizin und Pflege zum Zug, wobei die Linderung von Beschwerden nicht nur in streng medizinischer, sondern auch in sozialer, psychologischer und spiritueller Hinsicht im Vordergrund steht. Vergessen wir nicht, dass in einer Gesellschaft mit immer höherer Lebenserwartung und damit verbundenen sozialen und pflegerischen Schwierigkeiten der geäußerte Wusch zu sterben als Wunsch nach einer Entlastung der Angehörigen zu sehen ist und bei entsprechender Zuwendung wieder verschwindet - leisten wir uns doch, bis zum Ende zu leben:
Ein klares Nein zur Euthanasie!
Dr. Wolfgang Wiesmayr
OÖ Nachrichten vom 02.10.2006 |